Sonntag 09.11.2025

vor 46 Tagen

Verkehrsberuhigte Bereiche - Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen

Meldung: [Allgemeines im Ort]
Regelmäßig berichten die Müllwerker von Durchfahrtsproblemen in den sogenannten Spielstraßen. Es geht um die Verkehrsberuhigten Bereiche, d.h. die mit dem Verkehrszeichen 325 ausgewiesenen Bereiche.
Innerhalb dieser Verkehrsberuhigten Bereichen gelten 5 Verkehrsregeln:
- Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
- Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
- Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Die betreffenden Straßen sind meist so gestaltet, dass die Fahrbahnbreite geradeso für ein Parken ausreicht, berichtet Fachdienstleiter Werner Schaffner. Daher ist es wichtig, dass die Fahrzeuge vollständig innerhalb der Parkkennzeichnung abgestellt werden, mitunter muss man beim Einparken dicht an die Einfriedungen von Privatgrundstücken heran.

Mehr Infos (externer Link)...

Bild-Quelle: Pixabay

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