Am 15.05.2023 werden die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abwasser, versiegelte Fläche, Abfall) sowie auch die Gewerbesteuer fällig. Die Finanzverwaltung bittet darum, die fälligen Steuern und Gebühren rechtzeitig einzuzahlen, um unnötige Zahlungserinnerungen zu vermeiden. Sollte ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) vorliegen, erfolgt die Abbuchung automatisch.