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28.01.2022

Anti-Corona-Spaziergang am Gedenktag für die Opfer der Shoa

Liebe Egelsbacherinnen und Egelsbacher,
gestern war der 27.01.2022, der 77. Gedenktag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. In der gesamten Bundesrepublik wurde an diesem Gedenktag für die Opfer der Shoa Trauerbeflaggung angeordnet.
Ein paar Mitglieder der Langener Montagsspaziergänge kamen genau für diesen Tag auf die Idee, einen solchen Marsch in Egelsbach durchzuführen, um sich für Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung einzusetzen. Es wurde zwar keine Veranstaltung angemeldet, trotzdem versammelten sich rund 50 Personen am Berliner Platz, um zu einem gemeinsamen Spaziergang bis zum Kreisel in Bayerseich aufzubrechen. Zusammen mit der Polizei und dem Fachdienst Sicherheit und Mobilität begleitete ich den Zug mit dem Fahrrad und wurde aus der Gruppe wiederholt aufgefordert, mitzuziehen, meine Maske auszuziehen, etc.
auf dem Rückweg macht der Zug einen Schlenker über den Parkplatz des REWE-Centers. Hierzu hat mich die REWE Group gebeten, folgendes Statement zu veröffentlichen: Die Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität. aus diesem Grund setzen wir die behördlichen Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vollumfänglich um, sowohl in unseren Geschäftsräumen als auch auf unseren Parkplätzen und Grundstücken. Eine mutwillige Gefährdung unserer Kundinnen und Kunden oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für uns völlig unakzeptabel. Auch akzeptieren wir keine politischen Veranstaltung und Kundgebungen auf unseren Grundstücken und behalten uns in dem Fall vor, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen.
Lassen Sie mich klarstellen: ich schätze die Meinungsfreiheit und unsere Demokratie sehr. Aber auch eine Demokratie braucht gemeinsame Regeln.
Für politische Versammlungen gilt demnach eine Anmeldepflicht. In § 14 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge heißt es: Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden. In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll.
Laut Grundgesetz Art. 8 ist eine Versammlung ein örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen Erörterung oder Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung. Beide Gesetzestexte treffen auf die gestrige Zusammenkunft zu, wurden aber nicht eingehalten.
Außerdem begrenzt die aktuelle Verordnung des Landes Hessen die Anzahl der Personen, die im öffentlichen Raum außerhalb einer solchen Versammlung zusammenkommen dürfen, auf zehn. Gestern waren 50 Personen ohne Maske und Abstand unterwegs.
Ich finde es legitim, dass Menschen ihre Meinung öffentlich äußern, auch wenn ich sie für falsch halte. Aber wer sich für Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung einsetzt, muss dies auf der Basis der geltenden Regeln und Gesetze tun, die demokratisch zustande gekommen sind und von einer Regierung umgesetzt werden, die gerade erst vor ein paar Monaten von der Mehrheit gewählt wurde.
Wer diese Regeln nicht berücksichtigt und Andere gleichzeitig als Meinungsfaschisten bezeichnet, hat kein Interesse an einem Dialog, sondern stellt sich bewusst gegen unsere demokratische Grundordnung und die Mehrheit der Gesellschaft. Wer dies auch noch an einem so bedeutsamen Tag tut, ist entweder unfassbar unsensibel und dumm, oder tut dies mit Absicht. Ich bin mir nicht sicher, was davon schlimmer ist.
Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende
Ihr
Tobias Wilbrand

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Auf ein Wort vorab...

Sehr geehrte Egelsbacherinnen und Egelsbacher,

seit Beginn meiner Amtszeit habe ich mich bemüht, Ihnen die wichtigsten Entwicklungen in Egelsbach mit verschiedenen Videos auf You-Tube und Posts auf Facebook und Instagram näher zu bringen bzw. zu erläutern.

Leider hat sich dieser Strategie aus zwei Gründen als problematisch herausgestellt. Zum einen ist für mich als Amtsträger im öffentlichen Dienst die Kommunikation auf diesen Plattformen aus datenschutzrechtlichen Gründen problematisch. Zum anderen hat sich im Zuge meiner Bereitschaft, in sozialen Medien Stellung zu beziehen und Fragen zu beantworten, eine Dynamik entwickelt, die in dieser Form für mich nicht mehr steuerbar ist, ohne dass ich meine eigentliche Arbeit als Verwaltungschef vernachlässigen müsste.

Dieser Blog soll in Zukunft meine offizielle Kommunikation in den sozialen Medien bündeln. Ich werde deshalb meine Berichte und Videos nur noch über dieses Medium veröffentlichen und dementsprechend auch nur noch auf Fragen und Kommentare auf dieser Seite reagieren.

Aber auch für Sie ist dieser Blog die Möglichkeit, die aktuellen Entwicklungen strukturiert und aus einer Hand zu erhalten. Und Sie können, wie auch auf den bekannten Plattformen bewerten (liken) und kommentieren, allerdings nur als registrierte Nutzerin oder Nutzer und nur, wenn Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen inkl. der Netiquetten, also der Umgangsregeln auf dieser Seite zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Wilbrand

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