22.03.2022
Wichtige Information für die Gastronomie in Egelsbach

Zumindest bis zum 02. April 2022 gilt für die Innen- und Außengastronomie weiterhin 3G (geimpft, genesen oder negativ getestet). Kapazitätsbegrenzungen bestehen beim Gastronomiebetrieb nicht. Bei der Bedienung von Gästen, bei der Abholung von Speisen und Getränken oder als Gast ist bis zur Einnahme eines Sitzplatzes, eine medizinische Maske zu tragen. Gäste dürfen zur Abholung von Speisen oder Getränken an Selbstbedienungskiosken oder Buffets den Sitzplatz verlassen. Hierbei ist eine medizinische Maske zu tragen. Im Außenbereich von gastronomischen Einrichtungen besteht für das Personal sowie für Gäste keine Maskenpflicht. Sofern gastronomische Einrichtungen sowohl über einen Innen- als auch über einen Außenbereich verfügen, kann die Maske vom Personal im Einklang mit den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben im Außenbereich abgenommen werden.
Bild-Quelle: Gemeinde Egelsbach