Samstag 27.04.2024

02.02.2022

Quarantäne-Schutzverordnung gilt auch in den Kinderbetreuungseinrichtungen

Meldung: [Corona]
Liebe Egelsbacherinnen und Egelsbacher,
wieder einmal regt sich massive Kritik an dem Umgang des Fachdienst Familie und Soziales mit den Infektionsfällen in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde. Diesmal steht die Schulbetreuung in der Kritik.
Anlass: In Absprache mit dem Kreisgesundheitsamt und im Einklang mit der Quarantäne- Schutzverordnung des Landes hat der Fachdienst die Möglichkeit eröffnet, dass die Kinder, die nach hessischer Verordnung keine Quarantäne-Pflicht haben, bereits ab dem 03.02. wieder in die Einrichtung kommen können. Für diejenigen, die keine solche Befreiung haben, ist eine Rückkehr mit negativem Testergebnis ab dem 07.02. möglich. Einen entsprechenden Überblick habe ich als Bild diesem Beitrag hinzugefügt.
Man kann von diesen Regeln halten, was man will, und ich habe nicht den medizinischen Sachverstand, um hier abschließend urteilen zu können. Die ein oder andere Regeln erscheint mir tatsächlich auch nicht ganz logisch zu sein. Nichtsdestotrotz sind diese die Leitplanken, zwischen denen wir als Gemeinde handeln können.
Die einzige Alternative wäre gewesen, die Einrichtung für alle länger geschlossen zu lassen. Nach den wiederholten Beschwerden über geschlossene Einrichtung und mit dem Wissen, wie schwierig die Situation für die meisten Eltern seit zwei Jahren ist, haben wir uns entschieden, so viel Betreuung anzubieten, wie es uns irgendwie möglich ist.
Jetzt bekommen wir den Vorwurf gemacht, wir würden einzelne Kinder diskriminieren. Das ist schon unglaublich und kaum noch zu ertragen. Alle, die wir hier Verantwortung haben, bemühen sich, im Rahmen des Handlungsspielraums, der uns gegeben ist, die beste Betreuung anzubieten, die uns möglich ist. Der Hass und die Verachtung, die uns dafür entgegenschlägt ist unfassbar.
Um das ganz klar zu sagen: Die Gemeinde Egelsbach macht sich strafbar, wenn Sie ungeimpfte Kinder als Kontaktpersonen von bestätigten Fällen vor Ablauf des 5. Tages nach dem Kontakt in die Einrichtungen lassen, abgesehen davon, dass wir dann mit Sicherheit auch von den Eltern zu Recht Druck bekämen, die sich Sorgen machen, dass ihre Kinder sich dadurch infizieren könnten. Dennoch wollen wir allen, denen wir ein Angebot machen können und dürfen, auch die Betreuung anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Wilbrand

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