07.02.2022
Das gilt ab dem 7. Februar 2022...
Meldung: [Corona]- Die 2G-Regel im Einzelhandel wird aufgehoben. Stattdessen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Personen über 15 Jahren im gesamten Einzelhandel, also auch im Supermarkt, in der Drogerie u.ä.
- Für Kinder und Jugendliche gilt wie bisher: Kinder unter sechs Jahren haben keine Maskenpflicht; bis einschließlich 15 Jahre ist die medizinische Maske vorgeschrieben; ab 16 Jahre ist die FFP2-Maske verpflichtend.
- Bei Veranstaltungen: 2G-Plus in Innen- und Außenbereichen sowie eine neue Grenze für Teilnehmerzahlen.
Wegfall der Hotspotregelungen, dafür landesweit und inzidenzunabhägig: 2G-Plus in Innenräumen. z.B. bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Teilnehmenden, in Kinos, im Restaurant oder beim Hallensport.
Keine Maskenpflicht mehr in Fußgängerzonen.
Quelle: Pressemitteilung Hessische Landesregierung vom 05.02.2022
Projekt: Corona vom 09.11.2021
[18] Thomas Münstermann 07.02.2022
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